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Energieausweis für Wohngebäude


Der Energieausweis ist PFLICHT !

Sie vermieten Wohnungen oder wollen Ihr Haus verkaufen? Dann kommen Sie um den Energieausweis nicht herum!

Er muss vom Gebäudeeigentümer vorgelegt werden, wenn eine Wohnung vermietet oder das Gebäude verkauft werden soll. Mieter und neue Besitzer sollen über den energetischen Stand des Hauses mit Hilfe des Enerergieausweises informiert werden.  


Die Energieausweis-PFLICHT steht in der Energieeinsparverordnung (EnEV)


Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat per Gesetz das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. 

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Entsprechend dem Baujahr des Hauses und der Anzahl der Wohungen kann zwischen den beiden Ausweisarten gewählt werden. Ab dem Datum der Ausstellung ist der Energieausweis dann 10 Jahre gültig.  

Wünschen Sie weitere Informationen zum Energieausweis, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen uns an.

Wir sind nur eine Armlänge von Ihnen entfernt:

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